Ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht ist bei Mietverträgen nicht vorgesehen.
Der Vermieter räumt dem Mieter jedoch ein Rücktrittsrecht mit folgenden Stornogebühren ein:
–bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
–bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
–bis 15 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises
–weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
–am Tag der Anmietung 100 % des Mietpreises
Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, innerhalb des gleichen Jahres umgebucht werden, soweit anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür berechnet der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Umbuchung. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Stornobedingungen und anschließender Neubuchung möglich.